IFRS  ADVISORY

Die IFRS-Bestimmungen werden immer komplexer und umfangreicher. Insbesondere bei der Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen, Beteiligungen sowie Finanzinstrumenten sind detaillierte Kenntnisse zu den relevanten Standards und ein vertieftes Corporate Finance Know-how unumgänglich. Als unabhängiger Experte mit langjähriger Erfahrung hat sich IFBC bei der Umsetzung von IFRS auf die folgenden Themen spezialisiert:

Gemäss IFRS 3 „Business Combinations“ ist der bei einer Übernahme bezahlte Preis buchungstechnisch auf die identifizierbaren Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aufzuteilen. Daraus ergibt sich ein positiver oder negativer Goodwill zum Erwerbszeitpunkt. Die konkrete Umsetzung der Purchase Price Allocation („PPA“) ist mit verschiedenen Problemstellungen verbunden.

Dank der Vielzahl durchgeführter PPAs und der langjährigen Zusammenarbeit mit Prüfgesellschaften besitzen wir einen grossen Erfahrungsschatz, den wir gezielt für unsere Kunden einsetzen. Den Gesamtprozess unterteilen wir in vier Phasen:

Festlegung der PPA-Strategie

Die Höhe der neu identifizierten immateriellen Vermögenswerte und des Goodwills hat aufgrund der Abschreibungsmöglichkeiten einen unmittelbaren Einfluss auf den zukünftigen Erfolgsausweis eines Unternehmens. Um eine IFRS-konforme PPA-Strategie festzulegen, müssen die Auswirkungen der Kaufpreisallokation frühzeitig abgeschätzt und beurteilt werden.

Analyse der Transaktion

Im Rahmen der Analyse einer Transaktion gilt es in erster Linie den für die PPA relevanten Kaufpreis zu bestimmen. Wir analysieren die Transaktion im Detail (u.a. Earn-out Klauseln, Kauf- und Verkaufsrechte) und ermitteln den Transaktionspreis unter Berücksichtigung der relevanten IFRS-Bestimmungen.

Durchführung der Purchase Price Allocation

Die Durchführung der Purchase Price Allocation lässt sich grundsätzlich in folgende Schritte aufteilen:

  • Neubewertung der bestehenden Aktiven und Verbindlichkeiten (Fair Value Bestimmung)
  • Identifikation neuer immaterieller Vermögenswerte (gemäss Identifikationskriterien von IAS 38)
  • Bewertung der immateriellen Vermögenswerte (mittels Marktwert-, Ertragswert- oder Kostenmethoden)
  • Ermittlung und Allokation des Goodwills (Residualgrösse aus dem Erwerbspreis für das Target und dem Fair Value aller Nettoaktiven)

Unser Bericht zuhanden der Entscheidungsträger umfasst eine detaillierte, gut nachvollziehbare Darstellung der Bewertungen sowie die daraus resultierenden Ergebnisse für die immateriellen Vermögenswerte und den Goodwill.

Disclosure

Im Zusammenhang mit IFRS 3 gilt es die Offenlegungspflichten zu beachten, damit die unternehmerischen Anspruchsgruppen (v.a. Investoren & Gläubiger) die finanziellen Auswirkungen einer Unternehmenstransaktion beurteilen können. Wir kennen sowohl die Mindestanforderungen als auch die Best Practice.

Der durch eine Transaktion entstandene Goodwill und alle anderen immateriellen Vermögenswerte ohne bestimmbare Nutzungsdauer sind in Anlehnung an IAS 36 jährlich sowie bei Vorliegen bestimmter Kriterien (Triggering Events) auf ihre Werthaltigkeit zu beurteilen. IFBC bietet hier Unterstützung bei:

Überprüfung des verwendeten Impairment-Modells hinsichtlich der IFRS-Vorgaben und der aktuellen Best Practice

Die IFRS-Konformität der Impairment-Modelle sowie die Qualität und Aktualität der verwendeten Daten (insbesondere Kapitalkosten) sollten periodisch durchleuchtet werden. Mit unserem standardisierten Vorgehen sind wir in der Lage, das Impairment Testing hinsichtlich IFRS-Compliance und Best Practice effizient zu beurteilen und einen allfälligen Anpassungsbedarf bei Prozessen, Modellen und Bewertungsparametern zu identifizieren.

Konzeption und Umsetzung individueller, IFRS-konformer Modelle, welche eine standardisierte Vorgehensweise ermöglichen

Mit der Etablierung standardisierter Prozesse und Modelle zur Durchführung der Impairment-Tests kann sowohl eine effiziente Abwicklung als auch ein hohes Mass an Sicherheit in der operativen Umsetzung gewährleistet werden.

Bestimmung der Kapitalkosten für den Impairment-Test

Im Rahmen der finanziellen Unternehmensführung kommt den Kapitalkosten wesentliche Bedeutung zu. Diese sollten daher für die verschiedenen Anwendungsbereiche (u.a. CAPEX, Akquisitionen, Wertmanagement und IFRS) in einem ganzheitlichen Kapitalkostenkonzept zusammengeführt werden. Der für die Durchführung der Impairment-Tests anzuwendende WACC hat zugleich den Vorgaben von IAS 36 und den Corporate Finance Grundsätzen gerecht zu werden.

Aktienbasierte Vergütungen kommen bei zahlreichen und namentlich bei börsenkotierten Unternehmen zum Einsatz. IFRS 2 gibt klare Richtlinien für die buchhalterische Behandlung derartiger Vergütungsinstrumente vor. So bestimmt die gewählte Erfüllungsmethode (Aktien oder Cash) die Bewertungsmethode und die buchhalterische Behandlung. Entsprechend müssen bei der reglementarischen Ausgestaltung der Mitarbeiterbeteiligungsprogramme die Implikationen für die Bewertung und Verbuchung analysiert werden. Wir unterstützen unsere Kunden bei der Ausgestaltung variabler Vergütungsinstrumente und bei deren periodischen Bewertung.

Bei der IFRS-konformen Abbildung von Finanzinstrumenten ergeben sich vielfältige Bewertungsfragen. Dies trifft insbesondere auf die Bewertung von Derivaten sowie Wandel- und Optionsanleihen zu. Die in diesem Zusammenhang relevanten Standards IAS 32 und IAS 39 resp. neu IFRS 7 und IFRS 9 erfahren seit geraumer Zeit stetig Neu- und Weiterentwicklungen und sind komplex in der konkreten Umsetzung. Da Finanzinstrumente zu den Abschlusszeitpunkten periodisch neu zu bewerten sind, empfehlen wir die Implementierung eines standardisierten Bewertungsprozesses. IFBC hat sich u.a. auf diese Problemstellungen spezialisiert.

IHRE ANSPRECHPARTNER

Dr. Thomas Vettiger, Managing Partner

thomas.vettiger@ifbc.ch

Christian Hirzel, Partner

christian.hirzel@ifbc.ch

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